Desinfektion
Ordnung und Sauberkeit sind Werte die immer wichtiger werden.
Seit Beginn der industriellen Reinigung hat man Hygienestandards stetig erweitert und verstärkt.
Ein Aspekt der verstärkten Hygiene ist die Desinfektion.
Besonders in Zeiten von Pandemien, wie wir sie in der heutigen Zeit durch das Virus „SARS-CoV2“ durchleben mussten, ist dies vielen klar geworden.
Dies hat bei allen ein erhöhtes Bewusstsein für Hygiene hervorgerufen.
Aus diesem Grund haben wir unser Personal weitergebildet und können Sie mit Hilfe unseres geprüften Desinfektors, sicher, qualitativ und professionell, in der Erstellung eines Hygienekonzeptes beraten.
Wir bieten Ihnen einfache turnusmäßige Desinfektionsarbeiten an, bis hin zur gründlichen Desinfektion kompletter Räumlichkeiten, im Falle eines Corona Ausbruchs in Ihrem Betrieb.
Die BG empfiehlt zur Eindämmung der Pandemie:
- Nach Möglichkeit mindestens 1,5 Meter Abstand halten
- Mund-Nasenschutz tragen
- In die Ellenbeuge niesen oder husten
- Händehygiene beachten
- Regelmäßig lüften

Leiterprüfung
In der DGUV Information 208-016 wird gefordert, dass bei Leitern und Tritte eine regelmäßige Prüfung (1x jährlich) durch befähigte und fachkundige Personen durchgeführt werden müssen. Diese richtet sich nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Berufsgenossenschaft (BG).
Um die Arbeitssicherheit für unser Personal zu gewähren, führen wir diese Prüfungen mit unserem geschulten Personal selbstständig durch und bieten diesen Service ebenfalls Ihnen an.
Wir erfassen dazu alle Leitern und Tritte digital in unserer Software, dokumentieren den Zustand dieser Arbeitsmittel und leiten die Ergebnisse an Sie weiter. Somit gewährleisten wir Ihnen einen sicheren Stand!
Was ist bei der Prüfung zu beachten?
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen.
Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Der Unternehmer hat ferner gemäß §3 Abs.6 der Betriebssicherheitsverordnung die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und fest zulegen, welche die Person erfüllen muss, die von ihm mit der Prüfung von Leitern zu beauftragen ist.
Testen Sie uns!
Zahlreiche namhafte Unternehmen haben sich bereits für unsere Qualitätsreinigung entschieden.
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